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AGB
  1. Durch die Bestellung eines Theaterabonnements, einer Theaterkarte oder durch die Buchung einer sonstigen Veranstaltung des Vereins gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot gegenüber dem Verein ab. Durch die Bestätigung des Theaterabonnements, die Versendung der Theaterkarte an den Teilnehmer oder die Bestätigung einer sonstigen Veranstaltung durch den Verein kommt ein verbindlicher Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und dem Verein zustande. Bei Online-Bestellungen geht das Angebot für den Vertragsabschluss von dem Teilnehmer aus, sobald er online seine Bestellung auf den Button „AGB`s gelesen und akzeptiert“ bestätigt hat. Die bestätigte Bestellung verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung des Abonnementpreises, des Theaterpreises oder des Peises für die sonstige Veranstaltung des gewählten Abonnements. Bei dem Besuch von Veranstaltungen in Theatern oder anderen Veranstaltungsorten wie z. B. Museen etc. gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
  2. Der Vertrag über die Teilnahme an einem Abonnement gilt grundsätzlich für die gesamte Spielzeit des Badischen Staatstheaters, die vom 01.09. eines Kalenderjahres bis zum 31.08. des Folgejahres dauert. Der Abonnementvertrag läuft stillschweigend weiter, wenn er nicht schriftlich bis spätestens 30.06. der laufenden Spielzeit von einer Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt wird.
  3. Der Verein ist berechtigt, die für die Abonnements vertraglich vereinbarten Preise angemessen anzupassen. Jede Preiserhöhung wird erst ab der einer Ankündigung folgenden Spielzeit wirksam. Eine Preiserhöhung wird dem Teilnehmer spätestens bis zum 30.06. der laufenden Spielzeit für die nächste Spielzeit angekündigt. Die Mitteilung kann durch schriftliche Erklärung, E-Mail oder durch Mitteilung in der dem Teilnehmer regelmäßig zur Verfügung gestellten Informationsschriften wie z. B. Kulturfoyer erfolgen. Dem Teilnehmer steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende der aktuellen Spielzeit zu. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis zum Ende der laufenden Spielzeit am 31.07. gegenüber dem Verein schriftlich ausgeübt werden. Auf dieses Recht muss in der Ankündigung der Preiserhöhung hingewiesen werden.
  4. Der Preis für das Abonnement wird mit Beginn der Spielzeit, die Theaterkarte bzw. der Eintritt für Veranstaltungen des Vereins wird mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer kommt in Verzug, wenn er die Zahlung nicht binnen eines Monats auf das Konto des Vereins, Eingang auf dem Konto des Vereins, leistet. Für den Fall des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz ab dem Verzugszeitpunkt zur Zahlung fällig.
  5. Die Lieferung der bestellten Karten im Rahmen eines Abonnements, im Rahmen eines Kaufs von Theaterkarten oder Karten für anderen Veranstaltungen erfolgt auf Kosten und Risiko des Teilnehmers, d. h. der Teilnehmer haftet für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Veranstaltungskarte. Selbstabholung ist ausgeschlossen. Der Verein haftet nicht für die Verlegung oder den Ausfalls einer Veranstaltung. Der Verein wird jedoch dem Teilnehmer die entsprechenden Ersatzkarten oder Ersatzleistungen des Veranstalters zukommen lassen. Programmänderungen bleiben dem Verein bzw. dem Veranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.
  6. Ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Sie sind nur mit Zustimmung des Vereins übertragbar. Dies gilt nicht für Zusatzkarten. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vorstand des Vereins.
  7. Kommt der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise trotz einer Mahnung nicht nach, kann der Verein die Ausgabe von Eintrittskarten verweigern und den Vertrag fristlos schriftlich kündigen. Eine Rückerstattung des Abonnementpreises ist ausgeschlossen. Zahlungsansprüche des Vereins bleiben im Übrigen unberührt.
  8. Alleiniger Erfüllungsort für die Lieferung, Leistung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist der Ort, an dem der Verein seinen Sitz hat.
  9. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

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